Maßnahmen gegen COVID-19 in burgenländischen Bildungseinrichtungen

Die CORONA-Ampel und ihre Auswirkungen auf den Betrieb von Kindergärten, -krippen und Schulen im Burgenland.

Ein regionales Corona-Ampelsystem legt ab September den Status der Kindergärten, -krippen und Schulen eines Bezirks in Bezug auf das Infektionsrisiko fest. Das Ampelsystem zeigt vier Warnstufen der Ampel sowie die am Standort erforderlichen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.

Auf dieser Seite informiere ich alle Burgenländerinnen und Burgenländer über die aktuellen Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung von COVID-19.

Zuletzt aktualisiert am: Montag, 24. August 2020

Was ist COVID-19?

COVID-19 wird vom SARS-CoV-2 Virus ausgelöst. Das Virus verursacht vorwiegend Symptome im Bereich der oberen Atemwege (Halsschmerzen, Husten, Kurzatmigkeit), teilweise einhergehend mit klassischen Symptomen eines grippalen Infektes wie Fieber, Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Es kann auch zu einem vorübergehenden Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns und zu Beschwerden des Verdauungstraktes kommen. Generell jedoch ist die Symptomatik von Covid-19 keine spezifische, weshalb diese Viruserkrankung nicht alleine durch das Vorhandensein von Symptomen von anderen viralen Erkrankungen unterschieden werden kann. Erst ein Labortest kann darüber mit Sicherheit Auskunft geben.

Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome oder ein einmaliges Husten allein ist noch kein Anlass für eine Abklärung.

Wie kann man sich anstecken?

Die Übertragung erfolgt über den Weg der Tröpfcheninfektion. Direkter körperlicher Kontakt oder aus nächster Nähe miteinander sprechen sind die kritischen Faktoren, um angesteckt zu werden.

Deshalb tragen wir in unterschiedlichen Situationen zum Schutz des Gegenüber Mund-Nasen-Schutz. Kurzfristiges aneinander Vorbeigehen, ohne unmittelbar angehustet zu werden, reicht nicht für eine Ansteckung aus.

Hat man sich angesteckt, so kann es bis zu 14 Tagen dauern, bis sich die ersten Symptome bemerkbar machen. Ab dem Zeitpunkt des Auftretens von Symptomen gilt man für insgesamt 10 Tage als ansteckend.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstandes von 1m sowie das regelmäßige Händewaschen sind daher von essentieller Wichtigkeit, um eine Ansteckung zu verhindern.

Aktuelles Vorgehen der Burgenländischen Bildungseinrichtungen bei Covid-19- Infektionen

Die COVID-19-Situation in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Schulen wurde von der Gesundheitsbehörde über die letzten Wochen genau beobachtet. Dabei konnte festgestellt werden, dass nur sehr wenige Fälle aufgetreten sind, die positiv auf das Virus getestet wurden. Auch in Studien wurde bestätigt, dass es in Bildungseinrichtungen nur zu ganz wenigen Infektionsketten kommt.

Damit eine weitestgehend kontinuierliche Betreuung der Kinder ermöglicht werden kann, wird unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen nachfolgende neue Vorgehensweise in Bildungseinrichtungen festgelegt:

Verdachtsfälle, also Menschen mit Symptomen, müssen zu Hause bleiben und getestet werden.

Andere Kinder, die nur Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, selbst aber keine Symptome aufweisen, dürfen vorläufig – bis zum Vorliegen eines positiven Testergebnisses beim Verdachtsfall – weiter in der Bildungseinrichtung betreut bzw. unterrichtet werden. Sie werden von der Gesundheitsbehörde bzw. der Bildungseinrichtung entsprechend informiert.

Ausnahme: Die symptomatische Person hatte selbst Kontakt zu einem bestätigten Fall. Dann müssen die engen Kontaktpersonen bzw. – sofern seitens der Gesundheitsbehörde bereits kategorisiert – die K1-Kontaktpersonen schon ab dem Folgetag bis zum Vorliegen des Testergebnisses vorsorglich zu Hause bleiben.

Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, werden die Kategorie 1 Kontaktpersonen in Folge behördlich für 10 Tage unter Heimquarantäne gestellt.

Alle weiteren Maßnahmen (z.B. Schließung der Gruppe/Einrichtung, Desinfektion, etc.) erfolgen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde und Erreichung der entsprechenden Warnstufe der „Corona-Ampel“ kann in Einzelfällen eine vorübergehende Schließung einer Schule oder elementarpädagogischen Einrichtung beispielsweise bei gehäuften Erkrankungsfällen (behördliche Schließung – je nach epidemiologischer Lage) oder aufgrund des Umstandes, dass zahlreiche Kategorie 1 Kontaktpersonen unter dem Personal sind (Schließung aus personellen Gründen) erfolgen. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Nach Möglichkeit soll jedoch in den Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen für alle Personen mit Förder- und Betreuungsbedarf ein Notbetrieb aufrechterhalten werden.

Vorgehensweise bei Abholung des symptomatischen Minderjährigen

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, soll nur eine obsorgeberechtigte Person zur Betreuungseinrichtung oder Schule kommen. Der/die Obsorgeberechtigte wird gebeten, vor der Einrichtung mit Mund-Nasenschutz und mindestens 1 Meter Abstand auf weitere Anweisungen zu warten.

Folgende Maßnahmen sind bei konkreten Verdachts- oder Erkrankungsfällen zu ergreifen:

  • Wählen Sie 1450, schildern Sie den Sachverhalt und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Im Falle eines bestehenden COVID-19 Verdachts werden die Informationen an das COVID-19 Telefonteam, welches immer von einem Epidemiearzt besetzt ist, weitergeleitet. Dieser Epidemiearzt bzw. Amtsarzt entscheidet, ob ein Abstrich durchzuführen ist

  • Melden Sie den gegenständlichen Sachverhalt umgehend in der Bildungseinrichtung.

  • Lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause.

  • In weiterer Folge erfolgt die erforderliche Testung grundsätzlich im häuslichen Umfeld oder im Rahmen einer „Drive-In-Testung“. Diesbezüglich wird die betroffene/obsorgeberechtigte Person von der Gesundheitsbehörde kontaktiert.

  • Sobald das Testergebnis vorliegt, werden Sie von der Gesundheitsbehörde über die weiteren Schritte verständigt.

  • Vorgaben bei vorliegendem Testergebnis:

    • Ist das Testergebnis negativ, gilt die übliche Vorgehensweise im Krankheitsfall.
    • Ist das Testergebnis positiv (bestätigter Fall), wird die Gesundheitsbehörde für die betroffene Person und die Kategorie I Kontaktpersonen in der Folge für 10 Tage Heimquarantäne anordnen.
  • Ihr Kind wird bis zum Eintreffen eines Obsorgeberechtigten von einer Aufsichtsperson unverzüglich in einen separaten Raum der Einrichtung begleitet und somit unverzüglich von den anwesenden Personen isoliert.

  • Danach werden Sie umgehend von der Leitung der Bildungseinrichtung kontaktiert und es wird mit Ihnen abgeklärt, wer bei der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 anrufen soll (Obsorgeberechtigter, Bildungseinrichtung), um den Sachverhalt zu schildern und die weiteren Schritte abzuklären.

  • Die weitere Vorgangsweise sowie Testungen und ähnliche Maßnahmen werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt.

    • Sofern die Gesundheitsbehörde anordnet, dass die symptomatische minderjährige Person umgehend von Ihnen abgeholt werden soll und die weitere ärztliche Abklärung zu Hause erfolgt (Normalfall), wird umgehend mit Ihnen Kontakt aufgenommen und nach Rücksprache die Abholung organisiert.

    Um Menschenansammlungen zu vermeiden, soll nur eine obsorgeberechtigte Person kommen. Bitte warten Sie vor der Einrichtung mit Mund-Nasen-Schutz und mind. 1m zu anderen Personen, bis Ihnen Ihr Kind von der zuständigen PädagogIn übergeben wird.

    • Sofern die Gesundheitsbehörde die nähere Abklärung vor Ort anordnet, wird auch hier unmittelbar Kontakt mit Ihnen aufgenommen. Diesbezüglich wurde Ihnen seitens der Bildungseinrichtung eine Erklärung ausgehändigt, ob Sie bei einer allfälligen Testung Ihres Kindes als Obsorgeberechtigte anwesend sein möchten.
  • Die Heimreise mit einem symptomatischen Kind („Verdachtsfall“) darf auf keinen Fall in öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden. Mit Ausnahme der Nutzung einer „Drive-In-Testung“ ist der direkte Heimweg anzutreten (keine Einkäufe mehr!).

  • In weiterer Folge erfolgt dann die Testung Ihres Kindes grundsätzlich zu Hause oder im Rahmen einer „Drive-In-Testung“. Diesbezüglich werden Sie von der Gesundheitsbehörde kontaktiert.

    • Sobald das Testergebnis vorliegt, werden Sie von der Gesundheitsbehörde über die weiteren Schritte informiert
  • Vorgaben bei vorliegendem Testergebnis:

    • Ist das Testergebnis negativ, gilt die übliche Vorgehensweise im Krankheitsfall.
    • Ist das Testergebnis positiv (bestätigter Fall), wird die Gesundheitsbehörde für die betroffene Person und die Kategorie I Kontaktpersonen in der Folge für 10 Tage Heimquarantäne anordnen.

Was sagen die Ampelfarben aus?

Wenn die vom BMBWF angekündigte und unterhalb dargestellte „Corona-Ampel“ in Geltung ist, kommen die je nach Ampelfarbe dargestellten Hygienevorkehrungen sowie Schutzmaßnahmen zur Anwendung.

CORONA-Ampel auf „Grün“

Kein Risiko, weil nur vereinzelt auftretende Infektionen in der jeweiligen regionalen Bezugseinheit zu beobachten sind.

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Möglichkeiten schaffen, Eltern und Kinder digital zu erreichen
  • Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, Aktivitäten ins Freie verlagern

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
  • Krisenteam der Schule definieren
  • Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Behörden definieren
  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
  • Krisenteam der Schule definieren
  • Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Behörden definieren
  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
  • Krisenteam der Schule definieren
  • Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Behörden definieren
  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

CORONA-Ampel auf „Gelb“

Moderates Risiko; Infektionen treten auf, sind aber einzelnen Clustern zuzuordnen, die Lage ist noch immer stabil.

Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und betreuende Personen
  • Sportangebote vorwiegend im Freien
  • Durchlüften, Reinigungs- und Raumkonzept für die Gruppen
  • Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, Aktivitäten ins Freie verlagern

Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen

Wie „grün“, zusätzlich:

  • MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
  • MNS verpflichtend für schulfremde Personen
  • Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung, kurze Kontaktzeiten bei Übungen)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS

Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen

Wie „grün“, zusätzlich:

  • MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
  • MNS verpflichtend für schulfremde Personen
  • Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung, kurze Kontaktzeiten bei Übungen)
  • Wenn Schließung von Klassen/Schule: Umstellung auf Distance-Learning (Leihgeräte, wenn notwendig)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS

Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen

Wie „grün“, zusätzlich:

  • MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
  • MNS verpflichtend für schulfremde Personen
  • Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung, kurze Kontaktzeiten bei Übungen )
  • Wenn Schließung von Klassen/Schulen Umstellung auf Distance-Learning (Leihgeräte, wenn notwendig)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS

CORONA-Ampel auf „Orange“

Hohes Risiko, weil Infektionen gehäuft auftreten, die aber weitgehend noch einzelnen Clustern zuzuordnen sind. Die Lage verlangt Aufmerksamkeit, weil die Zahl der Neuinfektionen steigt.

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und betreuende Personen
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
  • Keine Durchmischung von Gruppen
  • Sportangebote ausschließlich im Freien
  • Spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. Abholen durch Erziehungsberechtigte
  • Keine Angebote durch Externe

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Wie „gelb“, zusätzlich:

  • Regelungen für den Schulbeginn und für Pausen zur Minimierung von Kontakten
  • Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
  • Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.)
  • Kein Singen in geschlossenen Räumen
  • Vermeidung gemeinsamer Mittagspausen
  • Lehrer/innenkonferenzen finden online statt

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
  • Krisenteam der Schule definieren
  • Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Behörden definieren
  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Wie „gelb“, zusätzlich:

  • Regelungen für den Schulbeginn und für Pausen zur Minimierung von Kontakten
  • Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
  • Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.)
  • Kein Singen in geschlossenen Räumen
  • Vermeidung gemeinsamer Mittagspausen,
  • Lehrer/innenkonferenzen finden online statt

CORONA-Ampel auf „Rot“

Auf Rot schaltet die Ampel, wenn die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen deutlich ansteigt, gleichzeitig die Herkunft von mehr als 50 Prozent der Infektionen nicht mehr geklärt werden kann oder wenn Gefahr droht, dass sich das Virus intensiv und großflächig überträgt und die verfügbaren Kapazitäten in den Spitälern bereits großteils ausgeschöpft sind.

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

  • Verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern bzw.Erziehungsberechtigte und betreuende Personen
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
  • Keine Durchmischung von Gruppen
  • Fernbleiben ist trotz verpflichtendem Kindergartenjahr gestattet

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

  • Umstellung auf Distance-Learning
  • Ersatzbetrieb am Schulstandort in Kleingruppen
  • Einrichtung von Lernstationen
  • MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule
  • Ganztagsbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)
  • Bibliothek nur Ausleihe

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

  • Umstellung auf Distance-Learning
  • Ersatzbetrieb am Schulstandort in Kleingruppen
  • Einrichtung von Lernstationen
  • MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule
  • Ganztagsbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)
  • Bibliothek nur Ausleihe

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

  • Umstellung auf Distance-Learning
  • Bibliothek nur mehr Ausleihe

Wie kann ich als Elternteil meinen Arbeitgeber über meine Abwesenheit informieren?

Hinsichtlich der Ausstellung einer Bestätigung über die angeordnete Verkehrsbeschränkung und deren Zeitraum wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH).

Die aktuellen Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörden lauten:

BH Neusiedl am See

BH Neusiedl am See

7100 Neusiedl am See, Eisenstädter Straße 1a

Telefon: 057-600/4299

bh.neusiedl@bgld.gv.at

BH Eisenstadt Umgebung

BH Eisenstadt Umgebung

7000 Eisenstadt, Ing. Julius Raab-Straße 1

Telefon: 057-600/4188

bh.eisenstadt@bgld.gv.at

BH Mattersburg

BH Mattersburg

7210 Mattersburg, Marktgasse 2

Telefon: 057-600/4300

bh.mattersburg@bgld.gv.at

BH Oberpullendorf

BH Oberpullendorf

7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 56

Telefon: 057-600/4499

bh.oberpullendorf@bgld.gv.at

BH Oberwart

BH Oberwart

7400 Oberwart, Hauptplatz 1

Telefon: 057-600/4591

bh.oberwart@bgld.gv.at

BH Güssing

BH Güssing

7540 Güssing, Hauptstraße 1

Telefon: 057-600/4691

bh.guessing@bgld.gv.at

BH Jennersdorf

BH Jennersdorf

8380 Jennersdorf, Hauptplatz 15

Telefon: 057-600/4700

bh.jennersdorf@bgld.gv.at

Magistrat der Freistadt Rust

Magistrat der Freistadt Rust

7071 Rust, Conradplatz 1

Telefon: 02685/202

post@rust.bgld.gv.at

Magistrat der Freistadt Eisenstadt

Magistrat der Freistadt Eisenstadt

7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35

Telefon: 02682/705 0

rathaus@eisenstadt.at

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes der burgenländischen Landesregierung unter der Telefonhotline 057 600-1030 gerne zur Verfügung.

Fragen zu den Schulen können auch direkt an das Postfach fragen-schule@bildung-bgld.gv.at oder in Kindergartenangelegenheiten an fragen-kiga@bgld.gv.at gerichtet werden.

Ich wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Schul- und Kindergartenjahr und dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben!