Land fördert gesundes Essen in burgenländischen Kindergärten

Schrittweise Umstellung auf biologische Lebensmittel – Land Burgenland unterstützt Familien mit einer Förderung für das Mittagessen in burgenländischen Kindergärten und Kinderkrippen.

Für eine positive geistige und körperliche Entwicklung unserer Kinder braucht es im Kindergarten neben der pädagogischen Betreuung auch eine gute und vor allem gesunde Verpflegung. Das Land Burgenland unterstützt Familien bei den Essensbeiträgen mit einer sozial gestaffelten Förderung.

Zeitgleich mit dem Schuljahr beginnt am ersten Montag im September für die Kindergärten ein neues Jahr. In dem im November 2019 in Kraft getretenen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz, das den Familien viele Verbesserungen gebracht hat, ist unter anderem neben dem Entfall der Kindergartenbeiträge der Versorgungsauftrag klar definiert. Aufgrund dessen muss in Kindergärten, die über 13:00 Uhr geöffnet haben, den Kindern ein Mittagessen angeboten werden. Dafür darf nur ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden.

Darüber hinaus haben wir uns gesetzlich verpflichtet, dass in den Kindergärten und Kinderkrippen die Ernährung auf Lebensmittel aus biologischem Anbau umgestellt wird. Bis 2021 muss die BIO-Quote 50, und bis Ende 2024 100 Prozent betragen. Auch wenn sich mit dem Einsatz von BIO-Lebensmittel die Preisgestaltung in den Einrichtungen verändert – die Gesundheit unserer Kinder muss uns das wert sein und wir unterstützen die Familien dabei.

Damit Familien mit niedrigem Einkommen nicht zusätzlich belastet werden, bietet das Land Burgenland eine Förderung für das Mittagessen in den burgenländischen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Entsprechend der gestaffelten Einkommensgrenzen können Familien für ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben und mindestens drei Mal pro Woche im Kindergarten oder in der Kinderkrippe Mittagessen, die teilweise Rückerstattung entrichteter Beiträge beantragen.

Die Teilrückerstattung kann über einen seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellten Antrag zweimal jährlich beantragt werden. Diesem Antragsformular sind Einkommensnachweise, sowie Rechnung und Zahlungsnachweise der entrichteten Mittagessensbeiträge anzuschließen. Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der Mittagessensbeiträge für die Monate Jänner bis inklusive Juni beginnt jeweils am 1. Juli und läuft bis 31. Oktober des Kalenderjahres. Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der Mittagessensbeiträge für die Monate Juli bis inklusive Dezember beginnt jeweils am 1. Jänner und läuft bis 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres.

Welchen Stellenwert gesunde Ernährung im Kindergarten hat, beweist die Initiative Initiative GeKiBu (Gesunde Kindergärten Burgenland), an der sich bereits mehr als 100 Kindergärten im Burgenland beteiligen-Tendenz steigend. Dabei stehen ausgewogene Ernährungsgewohnheiten und gesundes nachhaltiges Essverhalten im Mittelpunkt.

Auf beste Voraussetzungen für eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung traf die Landesrätin bei einem Besuch im Kindergarten Breitenbrunn (Bezirk Eisenstadt Umgebung). Ich konnte mich davon überzeugen, dass vor Ort im Kindergarten für die Kinder täglich frisch gekocht wird. Bürgermeister Helmut Hareter betont, dass rund 70 Prozent der Lebensmittel bereits aus biologischem Anbau stammen und nahezu ausschließlich aus der Region verwendet werden.

Diese Voraussetzungen und das Verpflegungsangebot sind in diesem Kindergarten perfekt. Es gibt für Kinder nichts Besseres, als täglich eine frisch zubereitete Hauptmahlzeit aus gesunden Lebensmitteln.

Nähere Infos dazu können auf der Website des Landes unter folgendem Link abgerufen werden: