Neue Musikschulförderung

Antragstellung noch bis 16. August möglich

Höhere Einkommensgrenzen zeigen Wirkung – mehr als 150 Anträge wurden bereits eingebracht.

Noch bis kommenden Freitag, den 16. August, können Eltern im Burgenland für ihre Kinder die neue Musikschulförderung des Landes Burgenland für das kommende Schuljahr 2024/2025 beantragen. Nach einer Neuaufstellung ist dies deutlich einfacher: Die Landesförderung wird vom Elternbeitrag zum Musikschulgeld abgezogen, sodass die bisher nötige nachträgliche Beantragung einer Rückererstattung entfällt. Eine weitere Verbesserung stellt die Erhöhung der Einkommensgrenzen dar: Die Förderhöhe wird nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen berechnet – bisher war das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die Basis. „Jedes Kind im Burgenland soll die Möglichkeit haben, von der hervorragenden Ausbildung im burgenländischen Musikschulwerk zu profitieren. Deshalb haben wir die Förderabwicklung einfacher gestaltet und die Einkommensgrenzen erhöht – dadurch sollen noch mehr Eltern in den Genuss der Förderung kommen“, erklären Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und ich in der Funktion als Bildungslandesrätin. Die Vereinfachung und Verbesserung der Förderabwicklung zeigen bereits Wirkung: Seit dem Start am 1. Mai wurden 157 Anträge auf Musikschulförderung beim Amt der burgenländischen Landesregierung eingebracht – eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren.

Die Musikschulförderung unterstützt einkommensschwache Familien im Burgenland bei der Finanzierung der Musikschulausbildung. Sie wurde neugestaltet und bietet deutliche Verbesserungen für die Eltern von Musikschülerinnen und Musikschülern:

  • Die Beantragung für die Förderung kann gleichzeitig mit der Musikschulanmeldung erfolgen – diese ist noch bis zum 16. August für das kommende Schuljahr möglich. Die Anträge können auf der Homepage des Landes Burgenland gestellt werden.
  • Es gelten absolute Einkommensgrenzen, also das monatliche Netto-Haushaltseinkommen, für die Berechnung der Förderung. Für die Eltern ist damit leichter erkennbar, ob sie förderwürdig sind.
  • Die Einkommensgrenzen wurden erhöht – analog zur Mittagessensförderung. Dadurch erhöht sich die Zahl der förderwürdigen Eltern.
  • Die Einkommensgrenzen (netto) reichen in der Stufe 1 von 1.770 Euro (1 Erwachsener + 1 Kind) bis 4.470 Euro (2 Erwachsene + 5 Kinder), in der Stufe 2 von 1.950 Euro bis 4.920 Euro), in der Stufe 3 von 2.130 Euro bis 5.370 Euro. Die Höhe der Förderung variiert je nach Einkommensstufe und beträgt von 25 Prozent (Stufe 3) über 50 Prozent (Stufe 2) bis zu 75 Prozent (Stufe 1) des Schulgeldes.
  • Die Förderung wird künftig gleich vom Musikschulbeitrag abgezogen – die Abrechnung erfolgt vom Land mit den Musikschulen. Bisher musste die Förderung extra beantragt werden und wurde dann nachträglich ausbezahlt.

Nähere Informationen

Nähere Informationen gibt es beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt bzw. per E-Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at oder telefonisch unter 057 600 – DW 2934, 2747 oder 3099 sowie auf der Internetseite des Landes Burgenland unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/musikschulfoerderung/