Mittagessensförderung NEU

Erfolgsbilanz für treffsichere Förderung

Antragstellung für Schuljahr 2024/25 startet mit kommendem Montag, 02. September 2024

Um burgenländische Familien angesichts der nach wie vor massiven Teuerungen spürbar und treffsicher zu entlasten, wurde mit dem Schul- und Kindergartenjahr 2023/24 die Richtlinie für die Mittagessensförderung adaptiert: Das neue Fördermodell ist ein voller Erfolg: Waren es in den vergangenen Jahren rund 60 Anträge pro Semester, wurden im Schuljahr 2023/2024 1.522 Anträge eingebracht, von denen 1.203 genehmigt werden konnten.

„Die Anzahl der Anträge hat sich verzehnfacht. Das zeigt, dass unser neues Modell der Mittagessensförderung die Familien treffsicher entlastet und die Art von Förderung bietet, die notwendig ist und bei den Familien ankommt. Die Bevölkerung spürt die Teuerung tagtäglich, weil die Bundesregierung nicht ausreichend gegengesteuert hat – beim Einkauf, Tanken, Heizen. Wer Kinder hat, ist mit zusätzlichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Daher sehe ich es als unsere Verantwortung, jene Eltern schulpflichtiger Kinder gezielt zu entlasten, die dringend finanzielle Unterstützung brauchen“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Mit Fördermodellen wie diesem stellen wir sicher, dass jedes Kind ein warmes Essen am Tag bekommt oder auch an Schikursen, Sprachreisen oder ähnlichem teilnehmen kann. Das ist für die Klassengemeinschaft und die soziale Entwicklung enorm wichtig.

Die Mittagessensförderung muss im Vorhinein beantragt werden, für das neue Schuljahr 2024/25 ist die Antragsstellung ab 2. September möglich.

In der adaptierten Richtlinie für die Mittagessensförderung wurden die Einkommensgrenzen für die Förderwürdigkeit erhöht und die Förderung andererseits zusätzlich zu den Kindergärten und -krippen auf Volks- und Mittelschulen ausgedehnt. Dadurch profitieren mehr Familien als in den Vorjahren. Außerdem werden die Erziehungsberechtigten durch die geänderte Abwicklung bei der Mittagessensförderung zusätzlich entlastet, indem sie nicht mehr die Vorfinanzierung der Mittagessensbeiträge übernehmen müssen.

Eine Million Euro ist für die Mittagessensförderung 2024 vorgesehen, die Teil eines ganzen Maßnahmenpaketes ist. Mit diesem werden Familien treffsicher unterstützt. Neben der neu gestalteten Mittagessensförderung umfasst das Gesamtpaket zur Entlastung von Familien auch den Gratiskindergarten, das Schulstartgeld für Taferlklassler, das auf 120 Euro erhöht wurde, oder auch die gratis Nachhilfe.

Es muss außer Frage stehen, jedem Kind die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Antragstellung für Schuljahr 2024/25 ab 2. September

Der Antrag auf Mittagessensförderung für das kommende Schuljahr 2024/25 kann ab Montag, den 02. September 2024 gestellt werden. Die Antragstellung ist bis spätestens 30. August 2025 möglich und jeweils auf die Dauer von längstens eines Kindergarten- bzw. Schuljahres beschränkt.

Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist, sofern die Kostenabrechnung von der Gemeinde gestellt wurde, nicht möglich.

Die Antragstellung ist möglich:

  • Ab 02. September über das Online-Formular,
  • per E-Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at oder
  • postalisch an:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
    Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
    7000 Eisenstadt
    Europaplatz 1

Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Landes Burgenland hier.