Burgenland dehnt Kinderbetreuung mit beitragsfreiem Ganzjahreskindergarten aus

„Wir können auf die Qualität und das Angebot der Kinderbildung– und -betreuung sehr stolz sein. Das Burgenland liegt im österreichweiten Vergleich in der Kinderbetreuung mit Wien an der Spitze! Nun bauen wir das Angebot in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen noch weiter aus.“

Eine der wesentlichsten Fragen vieler Familien ist jene der Kinderbetreuung. Eltern und Erziehende im Burgenland brauchen sich diese Frage nicht mehr zu stellen. Die Antwort liefert das Land mit der Ausweitung des beitragsfreien Kindergartens auf eine Ganzjahresbetreuung.

Mit dem kostenlosen Ganzjahreskindergarten setzen wir wieder einen familienpolitisch wichtigen und riesigen Schritt. Das bringt den burgenländischen Familien eine weitere wesentliche Erleichterung, insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Kindergarten ist für Kinder die erste öffentliche Bildungseinrichtung. Kinder werden nicht nur betreut, an den Vormittagen wird wichtige Bildungsarbeite geleistet. Sie machen in dieser Lebensphase die größten Entwicklungs- und Fortschritte. Daher legen wir großen Wert auf gute Kinderbildung- und -betreuung. Die gesellschaftspolitischen Anforderungen haben sich in den Jahren grundlegend geändert. Frauen stehen heutzutage viel stärker in Beschäftigungsverhältnissen als früher und brauchen die notwendige Unterstützung, um alles unter einen Hut zu bringen. Dazu kommt, dass die Arbeitszeiten einzelner Berufsgruppen von den üblichen Zeiten abweichen. Für Alleinerziehende macht es das alles noch schwieriger. Einer der Punkte, was es laut Arbeiterkammerstudie in der Kinderbetreuung braucht, sind ausgedehnte Betreuungszeiten, die einen Vollzeitjob ermöglichen. Die Maßnahmen des Landes zielen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auf diese Bedürfnisse der Eltern ab. Das Land finanziert die Personalkosten für Kinderkrippe und Kindergarten bis zu einem Betreuungsschlüssel von 1:10 (Kindergarten) und 1:4 (Kinderkrippe) mit einer Förderung von jährlich rund 40 Millionen Euro.

Ganzjahreskindergarten ab 1. Oktober 2024

Mit 1. Oktober 2024 tritt die Gesetzesnovelle in Kraft, die eine kostenlose Ganzjahresbetreuung der Kinder in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen garantiert. Wir haben die Rahmenbedingungen für Familien im Burgenland umfassend verbessert und bekommen sehr viele positive Rückmeldungen von Familien, dass ihnen diese Verbesserung im Alltag eine große Unterstützung sei.

Burgenland hat höchste Quote an Plätzen, die mit einem Vollzeitjob vereinbar sind

Das Burgenland liegt in der Kinderbetreuung schon vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle bundesweit an zweiter Stelle. Nun wurden die Rahmenbedingungen für Familien mit dem kostenlosen Ganzjahreskindergarten und der Unterstützung für die Familien im Burgenland weiter ausgebaut. Die Familien profitieren enorm von dem Ganzjahreskindergarten und der Wegfall der Schließtage. Als einzige Bundesländer bieten das Burgenland und Wien in dieser Form den kostenlosen und ganzjährigen Kindergarten. Zudem haben wir im Burgenland kürzlich ein Maßnahmenpaket für die Kindergärten geschnürt, das Personal, Eltern und Kinder entlastet und unterstützt. Es umfasst unter anderem eine österreichweit einzigartige Autismus spezifische Beratung, eine Supervision für alle Bediensteten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, einen Videodolmetsch für Familien mit nicht deutscher Muttersprache und einen Hochschullehrgang zur Professionalisierung auf dem Gebiet der Inklusion.

Gemeinden legen Gruppengröße und Öffnungszeiten fest

Rechtsträger und Erhalter der Kindergärten sind, bis auf wenige private Einrichtungen, die Gemeinden. Sie sind Arbeitgeber der Pädagog:innen und das gesamten Kindergartenpersonals. Damit obliegt den Gemeinden die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsschlüssels bzw. der Gruppengröße. Die Gesetzesnovelle zum Ganzjahreskindergarten ermöglicht zudem eine höhere Flexibilität und im Bedarfsfall eine rasche Anpassung der Gruppengröße. Diese kann nicht nur wie bisher überschritten, sondern auch verpflichtend herabgesetzt werden. Die Herabsetzung der gesetzlich normierten Höchstgruppengröße bei pädagogischem Bedarf kann mit Begründung der Leitung und einem Gemeinderatsbeschluss bis zu einem Jahr festgesetzt werden. In den meisten Einrichtungen wird ohnehin ein besserer Betreuungsschlüssel angewandt, als die gesetzlich empfohlene Obergrenze. Ebenso obliegt die Gestaltung der Öffnungszeiten einer Einrichtung dem Erhalter. Die Öffnungszeiten in den Einrichtungen sind an den Bedarf der Familien anzupassen.

Im Gesetzgebungsprozess gab es neben den Parteienverhandlungen Abstimmungsgespräche mit Gemeindevertretern, Sozialpartnern, Pädagog:innen und Eltern. Das Dienstrecht für Pädagog:innen, Assistent:innen und Helfer:innen bleibt unberührt (Stichwort: Urlaubsanspruch). Zusätzlich zum 11.11. (Landesfeiertag) sind die Kindergärten aus dienstrechtlichen Gründen am 2.11. (Allerseelen) sowie am Karfreitag geschlossen zu halten.

Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch besteht nur im letzten Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die Volksschule. Für die Zeit davor entscheiden die Eltern und Erziehenden darüber, zu welchen Zeiten und wie lange die Kinder die Einrichtungen besuchen. Letztendlich obliegt die Obsorge den Eltern, und damit auch das Recht zu bestimmen, wieviel Zeit die Kinder in den Einrichtungen verbringen. Im verpflichtenden Kindergartenjahr sind die Kinder während der Schulferien und für bis zu weitere fünf Wochen von der Kindergartenpflicht befreit. Das bedeutet fast 20 Wochen Ferien im letzten Kindergartenjahr.

„Dass wir im Burgenland einen erfolgreichen Weg gehen, beweisen Anfragen und die Übernahme unserer Initiativen durch andere Bundesländer“