120 Euro Schulstartgeld
So unterstützen wir burgenländische Familien zum Schulbeginn
Das neue Schuljahr startet für unsere burgenländischen Schülerinnen und Schüler am 7. September 2026. Ab diesem Tag können Sie für Kinder, die in eine erste Klasse Volksschule, Sonderschule oder in die Vorschulstufe eintreten, wieder das Schulstartgeld in der Höhe von 120 Euro beantragen. Die wichtigste Änderung zu den vergangenen Jahres, ist die Antragsfrist. Doch dazu später mehr.
Der erste Schultag ist für Kinder und Eltern eine bleibende Erinnerung. Gerade zum Beginn der schulischen Laufbahn braucht es eine entsprechende Grundausstattung. Die Anschaffung der Erstausstattung kann jedoch ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Mit dem Schulstartgeld greifen wir seitens des Landes den Familien unter die Arme. Es ist für die Familien eine finanzielle Entlastung und ein Beitrag für einen guten Start in die Schulzeit.

Ein neuer Lebensabschnitt für 2.850 Taferlklassler im Burgenland
Für rund 2.850 burgenländische Taferlklassler beginnt im September mit dem Schuleintritt ein neuer Lebensabschnitt. Die Familien sind mit den Vorbereitungen für den Schulstart beschäftigt und die Kinder freuen sich über eine neue Schultasche und alles, was dazu gehört.
Die Voraussetzungen für die Förderung im Burgenland
Als Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Schulstartgeldes gelten:
- Der bevorstehende Eintritt in die erste Schulstufe einer Volks- oder Sonderschule oder die Vorschulstufe.
- Die Erziehungsberechtigten und das Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, haben ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz im Burgenland.
Ein gelungener Schulstart darf nicht an den Kosten für die Grundausstattung scheitern. Mit dieser einkommensunabhängigen Direktförderung schaffen wir gleiche Chancen für alle Kinder im Land und entlasten die Haushaltsbudgets spürbar.
Antragsfrist und einfache Online-Abwicklung
Die Antragsfrist beginnt mit dem ersten Schultag am 7. September 2026 und endet am 31. Oktober 2026. Sie können den Antrag einfach im Internet beim Familienreferat des Landes Burgenland einbringen unter: www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/schulstartgeld/
Bei Fragen steht Ihnen das Referat Familie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung gerne zur Verfügung:
- E-Mail: post.a9-familie-foerderungen@bgld.gv.at
- Telefon: 057 600-2536

