Historische Weichenstellung: Gratiskindergarten im Landtag einstimmig beschlossen

Keine Elternbeiträge ab 1. November 2019 für Kinderkrippe und Kindergarten im Burgenland!

(Eisenstadt, am 17. Oktober 2019) Im burgenländischen Landtag wurde heute mit Zustimmung aller Abgeordneten das neue Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (KGBB) beschlossen. Damit ersparen sich die Eltern ab 1. November 2019 die Beiträge für den Besuch einer Kinderkrippe und des Kindergartens.

„Heute ist ein großer und bedeutender Tag für die Bildungs- und Familienpolitik des Burgenlandes. Die Umsetzung des Gratiskindergartens und Unterstützung der burgenländischen Familien bei der Kinderbetreuung waren Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und mir ein besonderes Anliegen. Mit dem Gesetzesbeschluss zum neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz im Landtag haben wir heute einen Meilenstein gesetzt“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.

Die bedarfsgerechte Anpassung der Öffnungszeiten und eine Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder sind wesentliche Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Es ist wichtig, diese Zukunftsthemen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam mit dem Bund und den Gemeinden umzusetzen und nicht immer nur davon zu reden. Die Förderung ist künftig auf das Personal der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen ausgerichtet. Dieses unkomplizierte und transparente System zielt auch auf eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels ab“, erklärt die Landesrätin.

Umsetzung mit Gemeinden als Partner

„Die Gemeinden sind bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle wichtige Partner. Wir lassen die Gemeinden nicht im Stich, sondern unterstützen sie mit einer beträchtlichen Erhöhung der Fördermittel um 6 Millionen auf rund 31 Millionen Euro für diesen Bereich. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Gemeinden zusätzliche Mittel in Form einer Ausgleichsregelung. Jetzt haben wir den echten Gratiskindergaren für alle im Burgenland! Die Eltern müssen künftig nichts mehr dafür bezahlen, wenn Kinder in die Krippe oder den Kindergarten gehen“, so die Landesrätin.

In der Vergangenheit gab es gemeindeabhängig für eine vierköpfige Familie bei den Beiträgen Unterschiede bis zu 3 000 Euro. Künftig dürfen nur mehr Kosten für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Essen, Ausflüge, besondere Angebote usw. eingehoben werden. Außerdem entfällt damit der bürokratische Aufwand für die Eltern, einen Förderantrag zu stellen.

 Gesundes Essen

Eine weitere Säule des neuen KBBG ist die gesunde Ernährung im Kindergarten. Die schrittweise Umstellung auf BIO-Lebensmittel garantiert eine bessere Verpflegung für die Kindergartenkinder. Bis 2024 wird die BIO-Quote auf 100 Prozent angehoben. Von den Eltern darf dafür höchstens ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden. Für die Essensbeiträge gewährt das Land eine sozial gestaffelte, das heißt einkommensabhängige Unterstützung.