Die Corona-Maßnahmen sorgen besonders im Bildungsbereich für viele Fragen und Unsicherheiten.

Bildungslandesrätin Winkler informiert über Pflichtpraktika für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

„Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der derzeitigen Situation nicht in der Lage sind ein Praktikum zu absolvieren, dürfen in der Beurteilung keinen Nachteil erfahren“, sagt Daniela Winkler.

Die Corona-Maßnahmen sorgen besonders im Bildungsbereich für viele Fragen und Unsicherheiten. Unter anderem stellen sich rund 3200 Schülerinnen und Schüler im Burgenland derzeit die Frage, ob und wie sie unter den derzeitigen Umständen ein Pflichtpraktikum absolvieren können.

Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler aus berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ab 14 Jahren, einmal oder mehrmals, während der Sommerferien oder während des Schuljahres ein Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. Die Dauer solcher Praktika reichen von einem bis über mehrere Monate. Aufgrund der aktuellen Beschränkungen im Bereich der Wirtschaft ist für viele Betriebe die zukünftige Situation ungewiss. Wann und in welchem Umfang Wirtschaftstreibende ihre Geschäfte wieder ausüben können, ist von vielen noch unbestimmten Faktoren abhängig. Besonders betroffen davon sind Gastronomie, Tourismus und wirtschaftliche Betriebe, die zum größten Teil Praktikumsplätze anbieten. Die Auswirkungen übertragen sich auf die Schülerinnen und Schüler, die als angehenden Arbeitskräfte derzeit in den betreffenden Schultypen ausgebildet werden. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Möglichkeiten für Praktika in den kommenden Monaten stark eingeschränkt sein werden.

„In der momentanen Situation ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler keine Sorgen machen müssen, wenn sie in diesem Jahr keinen Praktikumsplatz bekommen. Ist es unter den aktuellen Umständen nicht möglich, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren oder zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Ausbildungsdauer nachzuholen, so kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein solches entfallen. Meine Forderung richtet sich an die Schulleiter, unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände die Dispense zu erteilen, das heißt die Schülerinnen und Schüler von dieser Verpflichtung zu befreien. Es ist schade, wenn die jungen Burschen und Mädchen in den kommenden Wochen auf diese Weise keine Einblicke in die Arbeitswelt bekommen. Aber die Schulen werden in enger Kooperation mit der Wirtschaft dafür sorgen, dass sie die Chance bekommen, diesbezüglich Erfahrung zu sammeln“, betont Bildungslandesrätin Winkler.

„Ich appelliere an die Betriebe, nach Möglichkeit auch in diesen schwierigen Zeiten den jungen Menschen die Praktika zu ermöglichen. Sie sind nicht nur ein Teil der Ausbildung, in vielen Fällen wird damit der brancheneigene Nachwuchs rekrutiert und diese ersten Kontakte enden in einem jahrelangen Arbeitsverhältnis.“

Nähere Information und Auskünfte darüber erteilt die Bildungsdirektion unter der Hotline für berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie Berufsschulen: +43 2682 7101235