Neue Richtlinien sorgen für höhere Sicherheit in Kindergärten und minimieren Ansteckungsgefahr

Maßnahmen des Hygienehandbuches des Bundes sind für Kindergärten unzureichend definiert. Landesrätin Winkler präsentierte Richtlinien über Hygienemaßnahmen für pädagogische Fach- und Hilfskräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Um für Kinder und Personal größtmögliche Sicherheit vor der Ansteckung mit dem Coronavirus zu gewährleisten, wurden vom Land Richtlinien zu Schutzmaßnahmen in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen definiert. Details zum Leitfaden, der an alle Erhalter dieser Einrichtungen geht, präsentierte Bildungslandesrätin Daniela Winkler heute gemeinsam mit Kindergarteninspektorin Mag.a Gerda Konrath und Landessanitätsdirektor Dr. Ernst Gschiel in Neufeld.

Die Lockerung der Maßnahmen habe in den Kindergärten zu einem rapiden Anstieg der Betreuungszahlen geführt. 2 100 Kinder seien mit Stand 12. Mai in den Kindergärten gezählt worden, 40 bis 60 seien es zum Start der Sperren gewesen, berichtet Winkler, die einen besonderen Dank an alle PädagogInnen und AssistenInnen in den Kinderbetreuungseinrichtungen ausspricht. „Sie haben unter schwierigen Bedingungen einen tollen Job gemacht“.

„Es gibt keinen Grund, ein Kind nicht einer Betreuungseinrichtung anzuvertrauen“, nimmt der Landessanitätsdirektor allfälligen Befürchtungen von Eltern den Wind aus den Segeln. Mit der Öffnung der Kindergärten und Schulen würde man den Anspruch der Kinder auf soziale Kontakte gerecht, der in diesen Lebensjahren als enorm wichtig bezeichnet wird.

Um die Gefahr der Ansteckung zu minimieren, habe man nun seitens des Landes Richtlinien erstellt, denn in den Kinderbetreuungseinrichtungen können jene des Bundes nicht eins zu eins angewandt werden. „Kinder durchleben bis zur Schulreife besonders sensible Entwicklungsstufen und benötigen besondere Aufmerksamkeit, vor allem aber auch die persönliche Nähe. Dieses Maß an Nähe und Geborgenheit zu bieten und die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, ist für die Fach- und Hilfskräfte im Kindergarten und in der Kinderkrippe extrem schwierig. Es ist schwer möglich, dort den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten und die gleichen Maßnahmen anzuwenden, wie in den Schulen oder anderen öffentlichen Bereichen. Das erzeugt vor allem in den Familien und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen große Unsicherheit“, erklärte Winkler. „Daher ist es uns wichtig, ihnen jetzt rasch Unterstützung in Form von Anleitungen und Empfehlungen zu bieten.“

Im Leitfaden sind allgemeine hygienische und pädagogische Richtlinien und Empfehlungen der zuständigen Stellen – des Bundes und des Landes – zusammengefasst, allesamt aufeinander abgestimmt, um die bestmögliche Anwendung zu gewährleisten. „Was die Gruppengröße und den Personaleinsatz betrifft, setzen wir aber aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Gemeinden auf individuelle Lösungen“, betont Winkler.

Daher habe man mit 15 Kindern für die Kindergärten und 10 für die Krippen Richtwerte für die Höchstzahl einer Gruppengröße definiert, unter der Voraussetzung, dass dies möglich ist. Die Anzahl der Kinder in den Gruppen soll konstant bleiben und eine Durchmischung sowie Sammelgruppen vermieden werden. Gruppenübergreifende pädagogische Angebote und Besuche und gemeinsames Spielen mit anderen Gruppen sollen hintangehalten werden, ebenso die zeitgleiche gemeinsame Nutzung von Räumen und Freispielflächen von Kindern aus unterschiedlichen Gruppen.

Wesentlich sei es, den Prozess der Eingewöhnung bzw. Wiedereingewöhnung achtsam und individuell zu gestalten. Kinder sollten keine Masken tragen, Betreuungspersonen die Kinder behutsam über die Wichtigkeit des Händewaschens und die Hygienemaßnahmen aufklären.

Verboten sind Ausflüge oder Feste, die verstärkt Kontakte mit externen Personen zur Folge haben könnten. Ausgenommen davon sind Sprachförderkräfte und MitarbeiterInnen des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes, die ein fixer Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit sind.

Um auch in Krisenzeiten ausreichend Personal für Kleingruppen zu haben, soll eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich des Personaleinsatzes erfolgen, sodass pädagogische Hilfskräfte verstärkt eingesetzt werden können.