Mehr Unterstützung für Burgenlands Jugendliche durch neue Förderrichtlinien

Neue Förderrichtlinien versprechen Jugendlichen mehr Raum und bessere Möglichkeiten – Das Burgenland stellt der Jugend ein Fördervolumen von über einer Viertelmillion Euro zur Verfügung.

Seitens des Landes wurden die Förderrichtlinien für die Jugend adaptiert. Damit stehen Fördermittel in der Höhe von 253.000 Euro an Fördermittelbereit. Die überarbeiteten Förderrichtlinien bescheren den Jugendlichen einen größeren Spielraum in unterschiedlichen Bereichen. Das betrifft vor allem Investitionen für Jugendräume, Interrailreisen, Schulaufenthalte im Ausland oder Schul-Exkursionen oder das Organisieren eines Open-Air Sommerkinos. Damit können wir den Jugendlichen in ihren Gemeinden nicht nur sprichwörtlich mehr Raum geben. Jugendliche benötigen Voraussetzungen, damit sie zunehmend ihre Position in der Gesellschaft finden. Dazu ist wichtig, dass ihnen in ihren Gemeinden ein Treffpunkt zur Verfügung steht. Sie brauchen Raum und Möglichkeiten, sich entfalten können.

Erhöht wurden die Förderungen für Investitionen in Jugendräume, für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung und die Einrichtung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren oder -treffpunkten sowie Lokalen von Jugendorganisationen und dergleichen. Aufgrund der neuen Richtlinien beträgt die Fördersumme 50 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumen statt bisher 20 Prozent. Der Maximalbetrag liegt bei 5.000 Euro im Gegensatz zu früheren 1.200.

Bessere Unterstützung für Interrailreisen

Mit der Anpassung der Richtlinien werden ab nun Interrailtickets für junge Menschen von 12 bis 27 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben und die im Besitz einer „BSpecial Card“ sind, gefördert. Seitens des Landes werden 50 % der Ticketkosten übernommen. Neu ist, dass die Förderung unabhängig von der Reisedauer gewährt wird. Bislang wurden nur Reisen mitfinanziert, die länger als vier Tage gedauert haben.

Sommerkino

Um die Jugendarbeit in den burgenländischen Gemeinden auszubauen und dabei zu unterstützen, gewinnbringende Freizeitaktivitäten zu organisieren und anzubieten, kann beim Amt der burgenländischen Landesregierung für das Ausrichten eines „Open Air“-Sommerkinos eine Förderung beantragt werden. Neu ist der erweiterte förderungswürdige Zeitraum von Juni-September. Das „Open Air“-Sommerkino wird vom Landesjugendreferat mit 50 % der Kosten für Film- und Tontechnik (inkl. Auf- und Abbau) bis zu. maximal  500 € gefördert.

Schülerreisen und Exkursionen

Hinsichtlich Schülerreisen zu EU Institutionen und für Expeditionen zu NS Gedenkstätten wird eine Unterstützung von 100 Euro pro teilnehmende:r Schüler:in gewährt. Eine weitere Verbesserung stellt die Unterstützung im Falle einer unvorhersehbaren notwendigen Stornierung dar. Demnach müssen Stornokosten bis zu 100 Euro nicht von den Schüler:innen bezahlt werden.